Allgemeine Geschäftsbedingungen Tshirtdeal
Erstellt am 24 April 2025.
Tshirtdeal befindet sich in der Boelewerf 32, 2987 VD, Ridderkerk, und bei der Handelskammer unter der Nummer 64936155 eingetragen.
Artikel 1. Definitionen
1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachstehenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Tshirtdeal: Tshirtdeal ist ein Unternehmen, das sich auf den Verkauf von Produkten konzentriert.
Dienstleistungen: Der Service wird von der Wederpartij in einem Webshop von Tshirtdeal betreut.
Produkte: Alle Bestellungen werden von der Overeenkomst mit nur einem Tshirtdeal und der Wederpartij entgegengenommen.
Vereinbarung: Jede Vereinbarung, die zwischen Tshirtdeal und der Gegenpartei, die auf den Verkauf der Produkte abzielen.
Gegenpartei: Die Person, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und das Produkt gekauft hat. Zur Gegenpartei gehören sowohl Verbraucher als auch Unternehmen.
Natürliche Person: Die Person ist eine natürliche Person, die sich nicht mit der Arbeit eines Benutzers befasst.
Unternehmen: Die Gegenpartei, keine natürliche Person, die in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt (Geschäftskunde).
Partei: Tshirtdeal oder die Gegenpartei, zusammen als “Parteien” bezeichnet.
Rate: Die finanzielle Entschädigung, die die Gegenpartei an Tshirtdeal für den Kauf der Produkte zahlt muss einhalten.
Artikel 2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Tshirtdeal und Tshirtdeal geschlossenen Verträge und der Gegenpartei, es sei denn, die Parteien weichen ausdrücklich schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge mit Tshirtdeal, bei denen Dritte mit der Ausführung des Vertrags beauftragt werden.
3. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger allgemeiner Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
4. Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sind, bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen in Kraft. Tshirtdeal und die Gegenpartei wird sich in Absprache auf neue Bestimmungen einigen, um die ungültigen oder annullierten Bestimmungen zu ersetzen.
5. Abweichungen vom Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich und ausdrücklich mit Tshirtdeal vereinbart wurden, wurden vereinbart.
Artikel 3. Angebote
1. Alle Tshirtdeal-Angebote sind für den im Angebot angegebenen Zeitraum gültig. Nach Ablauf dieser Frist, also 30 Tage, erlischt das Angebot.
2. Alle Angebote gelten solange der Vorrat reicht.
3. Tshirtdeal kann nicht an ihre Angebote gebunden werden, wenn die Gegenpartei im Hinblick auf Angemessenheit und Fairness sowie allgemein anerkannte Ansichten in der Gesellschaft hätte verstehen müssen, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.
4. Wenn die Annahme durch die Gegenpartei, sei es in geringfügigen Punkten oder nicht, von dem im Angebot enthaltenen Angebot abweicht, ist Tshirtdeal daran nicht gebunden. In diesem Fall kam kein Vertrag zustande.
5. Im Fall der Tshirtdeal unterbreitet der Gegenpartei ein zusammengesetztes Angebot, Tshirtdeal ist nicht verpflichtet, einen Teil der Produkte gemäß einem Teil des angegebenen Tarifs zu liefern.
6. Alle Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Verträge.
Artikel 4. Zustandekommen, Dauer und Beendigung der Vereinbarung
1. Der Vertrag kommt zustande, weil die Gegenpartei das Angebot rechtzeitig vor dessen Ablauf angenommen hat.
2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus der Natur des Vertrags nichts anderes ergibt oder die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
3. Tshirtdeal und die Gegenpartei können den Vertrag jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen kündigen.
4. Bei einem Rücktritt vom Vertrag berechnet Tshirtdeal die bereits entstandenen Kosten.
Artikel 5. Änderung der Vereinbarung
1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, wird Tshirtdeal Informieren Sie die Gegenpartei so schnell wie möglich hierüber sowie über etwaige finanzielle Folgen. Die Vertragsparteien werden die Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen anpassen.
2. Tshirtdeal ist nicht in der Lage, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags das Ergebnis von Umständen ist, die Tshirtdeal zuzuschreiben sind, zugeschrieben werden kann.
3. Änderungen oder Ergänzungen der ursprünglichen Vereinbarung sind erst ab dem Zeitpunkt gültig, an dem diese Änderungen oder Ergänzungen von den Parteien schriftlich akzeptiert wurden.
Artikel 6. Preise
1. Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise in Euro angegeben, zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben.
2. Die Preise beinhalten keine zusätzlichen Kosten wie Reise-, Park- und Versandkosten, sofern nicht anders angegeben.
3. Für den Fall, dass Produkte ins Ausland (außerhalb der Niederlande) versendet werden müssen, wird ein zusätzlicher Zuschlag erhoben. Der Versand von Produkten per Paketpost ist nur nach Belgien oder Deutschland möglich.
4. Tshirtdeal wird die Gegenpartei rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags über alle zusätzlichen Kosten informieren oder Informationen bereitstellen, auf deren Grundlage diese Kosten von der Gegenpartei berechnet werden können.
Artikel 7. Tarifänderungen
1. Wenn Tshirtdeal bei Vertragsabschluss wird ein Festpreis vereinbart, Tshirtdeal berechtigt, diesen zu erhöhen, auch wenn der Tarif ursprünglich (bei Vertragsschluss) nicht unter Vorbehalt gewährt wurde.
2. Wenn Tshirtdeal beabsichtigt, den Tarif zu ändern, wird er die Gegenpartei so schnell wie möglich hiervon sowie über den Umfang der Erhöhung und das Datum, an dem die Erhöhung wirksam wird, informieren.
3. Die Gegenpartei ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Erhöhung des Tarifs innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, es sei denn:
- Die Erhöhung des Tarifs resultiert aus einer Behörde oder einer Behörde der Tshirtdeal bestehende gesetzliche Verpflichtung;
- Die Erhöhung des Tarifs wird durch einen Anstieg der Preise für Materialien, Teile, Rohstoffe, Löhne, Versandkosten usw oder aus anderen Gründen verursacht, die bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren;
- Tshirtdeal ist weiterhin bereit, den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Tarifs auszuführen;
- Die Parteien haben vereinbart, dass die Ausführung des Vertrags zu einem Zeitpunkt beginnt, der länger als drei Monate nach Vertragsschluss liegt.
Artikel 8. Ausführung der Vereinbarung
1. Tshirtdeal erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Vermögen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen guter Handwerkskunst.
2. Tshirtdeal hat das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendung der Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Wenn die Vereinbarung in Phasen ausgeführt wird, ist Tshirtdeal das Recht, jeden ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen und dessen Bezahlung zu verlangen. Wenn und solange diese Rechnung nicht von der Gegenpartei bezahlt wird, ist Tshirtdeal ist nicht verpflichtet, die nächste Phase durchzuführen und hat das Recht, den Vertrag auszusetzen.
4. Wenn sich die Gegenpartei für eine Dateiprüfung durch Tshirtdeal entscheidet, erfolgt die Lieferung innerhalb von 2 bis 3 Werktagen. Wenn die Gegenpartei keine Dateiprüfung durch Tshirtdeal durchführen lassen möchte, kann die Lieferung von der oben beschriebenen Frist abweichen.
5. Die Gegenpartei stellt Tshirtdeal rechtzeitig alle Informationen, Daten, Anweisungen und Dokumente zur Verfügung, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind oder von denen die Gegenpartei vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Ausführung erforderlich sind des Abkommens.
6. Wenn die vorstehenden Informationen, Daten, Anweisungen und Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, ist Tshirtdeal das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen. Die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.
Artikel 9. Lieferung von Produkten
1. Die Lieferung erfolgt, weil das Produkt in die Kontrolle der Gegenpartei (in ihrer Eigenschaft als Verbraucher) gelangt oder weil das Produkt der anderen Partei (in ihrer Eigenschaft als Unternehmen) zur Verfügung gestellt wird.
2. Die Lieferung erfolgt an die von der Gegenpartei angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Falls die Arbeit und/oder die Dienstleistung abgeschlossen ist, wird Tshirtdeal die Gegenpartei telefonisch kontaktieren, bevor das Produkt abgeholt werden kann und die Lieferung erfolgt.
4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, das gekaufte Produkt zu dem Zeitpunkt zu kaufen, an dem es ihr übergeben wird (in ihrer Eigenschaft als Verbraucher) oder zu dem Zeitpunkt, an dem es ihr zur Verfügung gestellt wird (in ihrer Eigenschaft als Verbraucher). ein Unternehmen), es sei denn, dies ist mit schwerwiegenden Einwänden oder unverhältnismäßigen Kosten verbunden.
5. Wenn die Gegenpartei die Annahme des Produkts am Lieferort verweigert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen, Daten, Anweisungen oder Dokumente nicht bereitstellt, werden die zur Lieferung vorgesehenen Produkte auf Gefahr und Rechnung der Gegenpartei gelagert. In diesem Fall schuldet die Gegenpartei alle zusätzlichen Kosten.
Artikel 10. Lieferzeit
1. Die Lieferung der Produkte erfolgt innerhalb einer von Tshirtdeal angegebenen Frist, festgelegter Zeitraum. Dieser Zeitraum ist nur ein Richtwert und kann niemals als verbindliche Frist angesehen werden.
2. Wenn Tshirtdeal Informationen, Daten, Anweisungen oder Dokumente von der Gegenpartei benötigt, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, beginnt die Lieferfrist, nachdem die Gegenpartei diese Tshirtdeal zur Verfügung gestellt hat, hat bereitgestellt.
3. Bei Überschreitung der Lieferfrist muss die Gegenpartei Tshirtdeal benachrichtigen, schriftliche Inverzugsetzung, wobei Tshirtdeal es wird weiterhin eine angemessene Frist für die Lieferung der Produkte angeboten.
4. Eine Inverzugsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Lieferung dauerhaft unmöglich geworden ist oder sonst erkennbar geworden ist, dass Tshirtdeal wird seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht nachkommen. Im Fall von Tshirtdeal kommt es innerhalb dieser Frist nicht zu einer Lieferung, hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 11. Gefahrenübergang
1. Bis zum Zeitpunkt der Lieferung (Artikel 9) erfolgen die Produkte auf Rechnung und Gefahr von Tshirtdeal.
2. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung der Produkte geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf die Gegenpartei über: zu dem Zeitpunkt, an dem die Produkte unter die Kontrolle der Gegenpartei oder eines von der Gegenpartei zu benennenden Dritten gebracht werden (in der Eigenschaft des Verbrauchers) oder zu dem Zeitpunkt, an dem die Produkte der Gegenpartei oder einem von der Gegenpartei zu benennenden Dritten (in der Eigenschaft des Unternehmens) zur Verfügung stehen.
Artikel 12. Eigentumsvorbehalt
1. Alle von Tshirtdeal die im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Tshirtdeal bis die andere Partei ordnungsgemäß erfüllt und vollständig bezahlt hat, was sie im Rahmen der Vereinbarung schuldet (die Rate).
2. Der geschuldete Betrag umfasst auch: die Erstattung aller Kosten und Zinsen einschließlich früherer und späterer Lieferungen und erbrachter Leistungen sowie Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung.
3. Solange das Eigentum an dem gelieferten Produkt nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf die Gegenpartei alles, was unter den Eigentumsvorbehalt fällt, nicht weiterverkaufen, verpfänden oder auf andere Weise belasten, außer im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs.
Artikel 13. Zahlung
1. Die Zahlung des Preises erfolgt durch Überweisung auf ein von Tshirtdeal angegebenes Bankkonto, auf eine von Tshirtdeal zu bestimmende Weise und in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Überweisung erfolgt per Rechnung oder Banküberweisung.
2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Vorkasse.
3. Tshirtdeal ist berechtigt, der Gegenpartei die im vorangegangenen Zeitraum erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. 4. Wenn und soweit die Lieferung und/oder Zahlung von und/oder nach Belgien oder Deutschland oder einem anderen europäischen Land erfolgt, wird Tshirtdeal nach einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer fragen. Sofern eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt, überweist Tshirtdeal den fälligen Umsatzsteuerbetrag gemäß Rechnung.
5. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, aufgrund einer von ihr geltend gemachten Gegenforderung irgendeinen Betrag vom geschuldeten Betrag abzuziehen.
6. Beanstandungen des Rechnungsbetrages führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung.
7. Im Falle einer Insolvenz, eines Zahlungsaufschubs oder einer Pfändung der anderen Partei sind die Forderungen von Tshirtdeal und die Verpflichtungen der anderen Partei gegenüber Tshirtdeal sofort fällig und zahlbar.
Artikel 14. Aussetzung
1. Wenn die Gegenpartei einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist Tshirtdeal das Recht, die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtung auszusetzen. Bei teilweiser oder nicht ordnungsgemäßer Leistung ist eine Aussetzung nur insoweit zulässig, als der Mangel dies rechtfertigt.
2. Darüber hinaus ist Tshirtdeal berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn:
- Nach Abschluss der Vereinbarung Tshirtdeal sind Umstände bekannt geworden, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
- Bei Vertragsabschluss wurde die Gegenpartei aufgefordert, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit wird nicht gestellt oder reicht nicht aus;
- Es treten Umstände ein, die derart sind, dass die Einhaltung der Vereinbarung unmöglich ist oder dass eine unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung von Tshirtdeal nicht vernünftigerweise verlangt wird, kann erforderlich sein.
3. Im Falle einer Aussetzung ist Tshirtdeal das Recht, Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 15. Auflösung
1. Wenn die Gegenpartei einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist Tshirtdeal berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, es sei denn, der Mangel rechtfertigt wegen seiner geringfügigen Bedeutung keine Kündigung.
2. Darüber hinaus ist Tshirtdeal berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
- Nach Abschluss der Vereinbarung Tshirtdeal sind Umstände bekannt geworden, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
- Bei Vertragsabschluss wurde die Gegenpartei aufgefordert, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit wird nicht gestellt oder reicht nicht aus;
- Aufgrund der Verzögerung seitens der Gegenpartei ist Tshirtdeal kann verlangt werden, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen;
- Es treten Umstände ein, die derart sind, dass die Einhaltung der Vereinbarung unmöglich ist oder dass eine unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung von Tshirtdeal nicht vernünftigerweise verlangt wird, kann erforderlich sein;
- die Gegenpartei für zahlungsunfähig erklärt wird, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt, die Beantragung einer Umschuldung für natürliche Personen beantragt, mit der Beschlagnahme ihres gesamten Eigentums oder eines Teils davon konfrontiert wird;
- Die Gegenpartei wird unter Vormundschaft gestellt;
- Die andere Partei ist gestorben.
3. Die Auflösung des Vertrags erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die Gegenpartei ohne gerichtliche Intervention.
4. Wenn der Vertrag gekündigt wird, erlöschen die Ansprüche von Tshirtdeal sofort fällig und zahlbar an die Gegenpartei.
5. Wenn Tshirtdeal kündigt die Vereinbarung aus den oben genannten Gründen, Tshirtdeal haftet nicht für Kosten oder Schäden. Wenn die Auflösung der Gegenpartei zuzurechnen ist, haftet die Gegenpartei für den Schaden, der Tshirtdeal entsteht, erlittene Schäden.
Artikel 16. Höhere Gewalt
1. Im Fall der Tshirtdeal eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, liegt ein Mangel seinerseits vor Tshirtdeal kann nicht für einen Mangel verantwortlich gemacht werden, zuzurechnen, wenn der Mangel nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und er auch nicht aufgrund des Gesetzes, einer Rechtshandlung oder allgemein anerkannter Auffassungen dafür verantwortlich ist. In diesem Fall liegt höhere Gewalt vor. Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien auch nicht verpflichtet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusätzlich zu dem, was in diesem Bereich in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle externen Ursachen, vorhersehbar oder unvorhergesehen, verstanden, für die Tshirtdeal keinen Einfluss nehmen kann und daher Tshirtdeal nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Tshirtdeal hat außerdem das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem Tshirtdeal hätte seiner Verpflichtung nachkommen sollen.
3. Sowohl Tshirtdeal und die Gegenpartei kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, ganz oder teilweise aussetzen. Wenn die Situation höherer Gewalt vorübergehender Natur ist, ist Tshirtdeal behält sich das Recht vor, die vereinbarte Leistung für die Dauer der Situation höherer Gewalt auszusetzen. Im Falle dauerhafter höherer Gewalt sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung und ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, ohne dass die Parteien Anspruch auf Schadensersatz haben.
4. Wenn Tshirtdeal zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder in der Lage sein wird, sie zu erfüllen, und dem erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil wird ein unabhängiger Wert zugeschrieben, Tshirtdeal berechtigt, den bereits erfüllten bzw, noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als wäre es ein separater Vertrag.
5. Das Vorstehende gilt auch für die Gegenpartei, wenn auf ihrer Seite höhere Gewalt vorliegt.
Artikel 17. Konformität, Prüfungszeitraum und Garantie
1. Wenn die gelieferten Produkte nach Ansicht der Gegenpartei nicht vertragsgemäß geliefert wurden, muss die Gegenpartei Tshirtdeal dies rechtzeitig melden (siehe nächster Absatz). Tshirtdeal prüft dann, ob die gelieferten Produkte für eine (teilweise) Reparatur, einen (teilweisen) Ersatz oder eine (teilweise) Rückerstattung in Frage kommen.
2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Lieferung, zu prüfen. Die Gegenpartei muss prüfen, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Ware mit den Vereinbarungen übereinstimmt oder zumindest den im normalen Handel geltenden Anforderungen entspricht.
3. Wenn das gelieferte Produkt von einem Dritten hergestellt wurde, gilt die von diesem Dritten gewährte Garantie, sofern nicht anders angegeben.
4. Jegliche Form einer etwaigen Gewährleistung erlischt, wenn der Mangel nicht innerhalb der angegebenen Frist gemeldet wird (es sei denn, es ergibt sich aus der Art der Produkte oder den Umständen des Einzelfalls eine längere Frist), wenn der Mangel auf unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist, mangelnde Sorgfalt vorliegt, die Produkte anderweitig unsachgemäß behandelt oder gewartet wurden oder wenn der Mangel auf Änderungen zurückzuführen ist, die die Gegenpartei oder Dritte an den gelieferten Produkten vorgenommen haben. Darüber hinaus erlischt jede Reparatur, jeder Ersatz oder jede Rückerstattung, wenn der Mangel durch Umstände verursacht wird oder auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von Tshirtdeal liegen (zu diesen Umständen zählen auch Wetterbedingungen). Für Reparaturarbeiten und für Schäden, die durch normale Nutzung und Abnutzung entstehen, ist jegliche Gewährleistung, Ersatz oder Rückerstattung ausgeschlossen.
5. Die Zahlungsverpflichtung wird nicht ausgesetzt, wenn die Gegenpartei Tshirtdeal innerhalb der angegebenen Frist über den mangelhaften Artikel informiert.
6. Wenn die Gegenpartei Mängel rechtzeitig meldet, bleibt die Gegenpartei dennoch verpflichtet, die Produkte zu kaufen und zu bezahlen, es sei denn, die Produkte haben keinen eigenständigen Wert.
Artikel 18. Schadensersatz und Haftung
1. Tshirtdeal haftet nur für direkte Schäden, vorausgesetzt, dass diese direkten Schäden durch vorsätzliche Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Tshirtdeal verursacht wurden. Unter direktem Schaden ist nur Folgendes zu verstehen:
- Sachschaden am Eigentum der Gegenpartei;
- Angemessene Kosten, die der Gegenpartei entstehen, um die Haftung und (das Ausmaß des direkten) Schadens zu ermitteln;
- Angemessene Kosten, die der Gegenpartei vernünftigerweise entstanden sind und entstanden sein könnten und hätten entstehen können, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens geführt haben;
- Angemessene Kosten, die der Gegenpartei angemessenerweise entstanden sind, um eine außergerichtliche Zahlung gemäß Artikel 6:96 Absatz 2 Buchstabe c des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu erhalten.
2. Tshirtdeal haftet nicht für indirekte Schäden (einschließlich in jedem Fall Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Ersparnisse, Geschäftsstagnation oder immaterielle Schäden der Gegenpartei; im Falle von Verbraucherkäufen erstreckt sich diese Beschränkung nicht über das in Artikel 7 zulässige Maß hinaus: 24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), nicht für Schäden jeglicher Art, die von Tshirtdeal verursacht wurden. auf falschen und/oder unvollständigen Daten der Gegenpartei beruht (es sei denn, Tshirtdeal hätte von dieser Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit wissen müssen) und nicht für Verstümmelung, Zerstörung, Diebstahl oder Verlust von Daten oder Dokumenten.
3. Wenn Tshirtdeal Für etwaige Schäden haftbar sein sollte, ist seine Haftung auf einen Betrag beschränkt, der höchstens einmal dem in der Rechnung genannten Betrag oder dem Betrag entspricht, den Tshirtdeal die angeschlossene Versicherung berechtigt zuzüglich der Selbstbeteiligung der Tshirtdeal entsprechend der Versicherung.
4. Die Gegenpartei muss für den Schaden aufkommen, den Tshirtdeal verursacht, kann so schnell wie möglich haftbar gemacht werden, in jedem Fall jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Eintritt des Schadens gegenüber Tshirtdeal dies zu melden, andernfalls verfällt jeglicher Anspruch auf Schadensersatz für diesen Schaden.
Artikel 19. Entschädigung und Verjährungsfrist
1. Die Gegenpartei entschädigt Tshirtdeal für etwaige Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden und der Gegenpartei zuzurechnen sind.
2. Wenn Tshirtdeal Sollten Dritte haftbar gemacht werden, ist die Gegenpartei verpflichtet, Tshirtdeal sowohl außerhalb als auch vor Gericht zu unterstützen. Alle Kosten und Schäden seitens Tshirtdeal und Dritte erfolgen darüber hinaus auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei.
3. Für alle Ansprüche gegen Tshirtdeal und die Informationen von Tshirtdeal (Alle) beauftragten Dritten gilt ungeachtet der gesetzlichen Verjährungsfristen eine Verjährungsfrist von einem Jahr, es sei denn, der Anspruch beruht darauf, dass das gelieferte Produkt nicht dem Vertrag entspricht; in diesem Fall gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.
Artikel 20. Beschwerdeverfahren
1. Wenn die Gegenpartei eine Beschwerde über die Art und Weise hat, in der Tshirtdeal seine Geschäftstätigkeit ausübt, kann die Gegenpartei eine Beschwerde per E-Mail einreichen.
2. Die Gegenpartei muss eine Beschwerde innerhalb eines Monats einreichen, nachdem die Gegenpartei Kenntnis von der Existenz der Beschwerde erlangt hat.
3. Tshirtdeal behandelt alle Beschwerden vertraulich.
4. Tshirtdeal wird sich bemühen, die Beschwerde innerhalb eines Monats zu bearbeiten.
Artikel 21. Urheberrecht und geistige Eigentumsrechte
1. Tshirtdeal behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm gemäß dem Urheberrechtsgesetz und anderen geistigen Gesetzen und Vorschriften zustehen.
2. Tshirtdeal behält sich das Recht vor, die durch die Vertragsabwicklung erlangten Erkenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.
Artikel 22. Vertraulichkeit
1. Sowohl Tshirtdeal wenn die Gegenpartei verpflichtet ist, während der Laufzeit und nach Beendigung des Vertrags Stillschweigen über alle Tatsachen und Einzelheiten des Unternehmens zu wahren, von denen sie weiß oder vernünftigerweise annehmen kann, dass sie vertraulich sind. Diese Geheimhaltungspflicht umfasst auch alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erlangten Daten von Mitarbeitern, Kunden, Auftraggebern und anderen Geschäftsbeziehungen.
Artikel 23. Verarbeitung personenbezogener Daten
1. Beim Verkauf der Produkte verarbeitet Tshirtdeal personenbezogene Daten der Gegenpartei. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten übernimmt Tshirtdeal in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen- und bestimmungen.
2. Die personenbezogenen Daten, die die Gegenpartei der Tshirtdeal zur Verfügung stellt, vorausgesetzt, Tshirtdeal Bewahren Sie es sorgfältig und vertraulich auf. Tshirtdeal speichert die personenbezogenen Daten nicht länger als nötig.
3. Tshirtdeal wird die personenbezogenen Daten der Gegenpartei nur für die erforderlichen spezifischen Zwecke verwenden: im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte oder der Bearbeitung einer Beschwerde.
4. Es handelt sich um Tshirtdeal ist es nicht gestattet, die personenbezogenen Daten der Gegenpartei zu verleihen, zu vermieten, zu verkaufen oder in irgendeiner Weise zu veröffentlichen.
5. Die Gegenpartei hat eine Reihe von Rechten, darunter das Recht auf Einsichtnahme, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Löschung der übermittelten personenbezogenen Daten.
6. Die Gegenpartei ist berechtigt, bei der niederländischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde bezüglich ihrer personenbezogenen Daten einzureichen. Die niederländische Datenschutzbehörde ist verpflichtet, diese Beschwerde zu bearbeiten.
Artikel 24. Cookies
1. Beim Besuch der Website von Tshirtdeal wird Tshirtdeal Sammeln Sie mithilfe von Cookies Informationen von der Gegenpartei über die Nutzung der Website. Beim Besuch der Website muss die Gegenpartei angeben, ob sie mit der Verwendung von Cookies einverstanden ist.
2. Die Informationen, die Tshirtdeal Die durch Cookies gesammelten Daten können für funktionale und analytische Zwecke verwendet werden.
Artikel 25. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Tshirtdeal hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Änderungen gelten auch für bereits abgeschlossene Verträge.
2. Tshirtdeal wird die Gegenpartei per E-Mail über die Änderungen informieren. Die Änderungen treten dreißig Tage nach der Benachrichtigung der Gegenpartei über die Änderungen in Kraft.
3. Wenn die Gegenpartei mit den angekündigten Änderungen nicht einverstanden ist, hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, Tshirtdeal ist bereit, den Vertrag gemäß den ursprünglich geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuführen.
Artikel 26. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1. Für alle Rechtsbeziehungen, an denen Tshirtdeal beteiligt ist. Teilweise gilt ausschließlich niederländisches Recht. Dies gilt auch, wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder die Gegenpartei ihren Wohnsitz im Ausland hat.
2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Streitigkeiten zwischen Tshirtdeal und der Gegenpartei werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Rotterdam vorgelegt, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
Artikel 27. Standort der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Website der Tshirtdeal veröffentlicht und bei der Handelskammer unter der Nummer: 64936155 hinterlegt.